Gemeinsam durch den Fördermitteldschungel – mit Westfalen
Wer in eine klimafreundliche Energieversorgung investiert, wird belohnt – mit attraktiven staatlichen Fördermitteln. Doch der Weg zur Förderung ist oft kompliziert, voller Formulare, Fristen und Fachbegriffe.
Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir sorgen dafür, dass Sie kein Potenzial verschenken – weder bei der Technik noch bei den Zuschüssen. Mit unserer Unterstützung finden Sie nicht nur die passende Lösung für Ihr Zuhause, sondern auch den besten Weg zur Förderung. Vom ersten Überblick bis zur erfolgreichen Auszahlung begleiten wir Sie Schritt für Schritt – kompetent, transparent und verlässlich.
Die Wärmepumpe gehört zu den am stärksten geförderten Technologien auf dem Weg zum klimafreundlichen Zuhause. Und das mit gutem Grund: Wer seine alte Heizung ersetzt, senkt CO2, spart Energiekosten und kann sich über hohe staatliche Zuschüsse freuen. Neben der KfW-Heizungsförderung gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Investition zu finanzieren – etwa über einen zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss oder durch steuerliche Absetzbarkeit der Baumaßnahmen.
30 % der Investitionskosten
+20 %, wenn eine alte fossile Heizung bis 2028 ersetzt wird (z. B. Öl, Gas)
+5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder bei Installation einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe
+30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 €
70 %, begrenzt auf 30.000 € pro Wohneinheit
Anschaffungskosten Wärmepumpe: 28.000 €
Der Haushalt ersetzt eine alte Gasheizung (Klimageschwindigkeitsbonus)
Die neue Wärmepumpe nutzt ein natürliches Kältemittel (Effizienzbonus)
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 40.000 € (kein Einkommensbonus)
30 % Basisförderung → 8.400 €
20 % Klimageschwindigkeitsbonus → 5.600 €
5 % Effizienzbonus → 1.400 €
Gesamter Zuschuss: 15.400 €
Ihr Eigenanteil: 12.600 €
Förderungen können auf den ersten Blick kompliziert wirken – mit verschiedenen Töpfen, Fristen und technischen Anforderungen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Die Anschaffung einer eigenen Photovoltaikanlage lohnt sich – nicht nur durch gesparte Stromkosten, sondern auch dank gezielter staatlicher Unterstützung. Wer heute in Solarenergie investiert, kann verschiedene Förderungen kombinieren: etwa einen zinsgünstigen Kredit der KfW, steuerliche Vorteile beim Weiterverkauf des Stroms oder Zuschüsse bei gleichzeitiger Installation eines Batteriespeichers oder einer Wallbox.
auf Kauf & Installation bei privaten Anlagen (gilt auch für Batteriespeicher und Wallboxen)
für Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur
für überschüssigen Strom (je nach Anlagengröße)
je nach Bundesland oder Kommune
für Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp
Anlagengröße: 10 kWp
Investitionskosten: 15.000 € (ca. 1.500 €/kWp, inkl. Montage)
0 % Mehrwertsteuer: direkte Ersparnis von 2.850 €
Einspeisevergütung:
→ ca. 4.800 kWh eingespeist (bei 60 % Einspeisung)
→ ca. 389 € Einspeisevergütung pro Jahr
Steuerfreiheit: Einnahmen bei Anlagen bis 30 kWp bleiben steuerfrei
KfW-Förderkredit zur Finanzierung
Zuschüsse bei Kombination mit Batteriespeicher oder Wallbox
Regionale Förderprogramme (abhängig vom Standort)
Wir prüfen, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen. Wir kennen die Regeln und zeigen, wie Sie das Maximum herausholen.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung: Vom Ausfüllen der Informationen bis zum Zusammentragen der Nachweise. Korrekt, rechtzeitig und stressfrei.
Wir sorgen dafür, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Vom Verwendungsnachweis bis zur Einreichung beim Fördergeber: Wir kümmern uns auch nach dem Einbau um alles Notwendige.
Keine Hotline, kein Ticketsystem – sondern echte Menschen, die Sie und Ihr Projekt kennen.
Aktuell fördert die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) den Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 70 % Zuschuss – abhängig von Art der Heizung, Einkommen und Umsetzung. Zusätzlich kann ein Förderkredit über die KfW beantragt werden. Auch steuerliche Absetzungen sind möglich.
Ja. Für private PV-Anlagen bis 30 kWp gilt derzeit der 0 % Mehrwertsteuersatz. Außerdem können Sie über die KfW einen günstigen Kredit (z. B. Programm 270) beantragen und erhalten eine Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.
Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten Speicherzuschüsse an. Auf Bundesebene ist der Speicher zinsgünstig über die KfW mitfinanzierbar, wenn er gemeinsam mit einer PV-Anlage angeschafft wird.
In der Regel müssen Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt und festgelegte Fristen eingehalten werden. Welche das grundsätzlich sind teilen wir Ihnen im Beratungsgespräch mit.
Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 €, erhöht sich der Fördersatz um 30 % – also bis zu 70 % Gesamtförderung sind möglich.
Ja. Je nach Bundesland oder Netzbetreiber gibt es Zuschüsse oder besondere Einspeisetarife. Die Kombination mit PV-Anlage oder Speicher kann ebenfalls förderfähig sein.
Das hängt vom Programm ab. Zuschüsse werden meist nach Projektabschluss ausgezahlt. Förderkredite fließen über die finanzierende Bank – häufig schon zum Projektbeginn.
Ja. Wir kümmern uns um die formgerechte Antragstellung und stellen alle erforderlichen Nachweise zusammen. Anschließend müssen Sie nur noch den Antrag hochladen.